Unsere Schulordnung
Die Schulordnung (pdf, 161.5 KB)
Informationsblatt für Schülerinnen und Schüler der Sek. I (5-9) Sekundarstufe I (pdf, 135.5 KB)
Informationsblatt für Schülerinnen und Schüler der Sek. II (E-Q2) Sekundarstufe II (pdf, 141.3 KB)
Beschwerdemanagement - zum konstruktiven und transparenten Umgang mit Beschwerden über Lehrkräfte Beschwerdemanagement (pdf, 270 KB)
Feedbackkultur am Gymnasium Horn
Allgemeine Festsetzungen zur Notengebung:
- Bei Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn Bekanntgabe der fachlichen und fähigkeitsbezogenen Ziele laut Bildungsplan bzw. schulinternem Curriculum bzw. Jahresarbeitspläne.
- Mittelstufe: Bei Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn Bekanntgabe der Kriterien für Heft oder Mappenführung.
Klausuren und schriftliche Arbeiten:
- Ein schriftlicher Erwartungshorizont bzw. ein Bewertungsbogen ( z. B. OHP Folie, Tafel, Kopie) wird den Schülern bei der Klausur- oder Klassenarbeitsrückgabe) gegeben ( sie enthalten inhaltliche und formale Kriterien der Bewertung).
- Die Gewichtung der Aufgaben wird in Sek. I und Sek. II mit der Arbeit bzw. Klausur bekannt gegeben in Form von Punkten oder Prozentangaben.
- Textproduktionen werden mit Kommentaren versehen.
- In den Fremdsprachen gibt es in der Sek. I ein Bewertungsraster für die Sprachnote.
- Wird nur eine Klausur geschrieben, so wird möglichst der erste Termin gewählt.
- Das Gesamtergebnis des Kurses oder der Klasse wird als Durchschnittsnote oder als Klassenspiegel den Schülern oder Eltern bekannt gegeben.
Sonstige Leistungen (mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Präsentationen, Referate, zusätzliche Leistungen aller Art, Engagement für das Fach etc.):
- Mindestens 2 mal pro Halbjahr erhält jeder Schüler ein Feedback.
- In der Mittelstufe werden die Noten schriftlich ( z. B.auf dem Test oder Mappe) zur Information für die Eltern notiert.
Mitwirkung der Schüler:
- Schüler nehmen eine Selbsteinschätzung bezüglich ihrer Leistungen vor ( mindestens 2 mal pro Halbjahr).
Notenvergabe:
- Gesamtnote am Ende des Halbjahres wird in Einzelgesprächen anhand der vorhandenen Unterlagen begründet mitgeteilt.
Aufgabe der Fachkonferenzen:
- Schlüssel für die Gewichtung von schriftlichen und sonstigen Leistungen festlegen, der den Schülern bekannt zu geben ist.