Auf dieser Seite findet man allgemeine Informationen zum Praktikum in Klasse 9 und der QI, sowie rechtliche Hinweise und Hilfe zur Platzsuche (weiter unten, sowie hier: Berufsberatung + Praktikumsplätze vom Gymnasium Horn).
Im Rahmen des Konzeptes der Berufsorientierung unserer Schule gehen alle Schüler:innen des 9. Jahrgangs im obengenannten Zeitraum in ein Unternehmen oder eine Institution. Durch das Praktikum sollen die Schüler:innen die Arbeitswelt aus eigener Anschauung und Erfahrung kennen lernen, damit es ihnen später leichter fällt, sich für einen Beruf zu entscheiden.
Schuljahr 2025/2026
Elternbrief 2026 (pdf, 20.1 KB)
Anschreiben 2026 (pdf, 18.1 KB)
Rückmeldung 2026 (pdf, 20.4 KB)
Schuljahr 2026/2027
Praktikum Anschreiben 2027 (pdf, 46.2 KB)
Praktikum Elternbrief 2027 (pdf, 62.7 KB)
Praktikum Rückmeldung (pdf, 56.3 KB)
Schuljahr 2027/2028
Praktikumszeitraum: 29. Mai - 14. Juni 2028
Unsere Schule hat verstärkte Bemühungen unternommen, den Bereich der Berufsorientierung in den Unterricht einfließen zu lassen. Einen Schwerpunkt bildet das in der Qualifikationsphase I verbindliche Orientierungspraktikum zwei Wochen vor den Osterferien mit der Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung in den Osterferien.
Schuljahr 2025/2026
Zeitraum: 09.03. – 20.03.2026
Anschreiben 2026 (pdf, 54.3 KB)
Q1 Praktikum Bestätigung (pdf, 59.4 KB)
Q1 Praktikum Versicherung außerhalb Bremens (pdf, 59.4 KB)
Nach Beendigung des Praktikums stellen die Schüler:innen dem darunter liegenden Jahrgang (E-Phase) ihr Praktikum auf einer schulinternen Informationsbörse vor. Die Betreuung während des Praktikums erfolgt durch die unterrichtenden Lehrer:innen. Da das Orientierungspraktikum eine schulische Veranstaltung darstellt, ist jede:r Schüler:innen während der Zeit des Praktikums unfallversichert. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Schüler:innen sich selbst um einen Praktikumsplatz bemühen.
Schuljahr 2026/2027
Zeitraum des Praktikums vom 8.-19. März 2027
Das Formular „Versicherung außerhalb Bremens" ist bei Praktika außerhalb des Bremer Stadtgebiets zwingend auszufüllen. Bei einem Praktikum im Ausland wird zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung empfohlen.
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Betriebe dürfen minderjährige Praktikantinnen und Praktikanten nicht mit verbotenen Tätigkeiten beschäftigen und müssen die gesetzlichen Arbeitszeiten (max. 8 h/Tag, max. 40 h/Woche) einhalten. Minderjährige erhalten vor Praktikumsbeginn in der Schule eine entsprechende Unterweisung (in Klasse 9 im Fach WAT).
Im Praktikum sind alle Schülerinnen und Schüler über die Schule unfallversichert (über die Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen).
Bei einem Unfall: Den Betrieb und unverzüglich die Schule über das Sekretariat informieren. Nur von einem zugelassenen Durchgangsarzt (D-Arzt) behandeln lassen – kein normaler Kassenarzt.
Melde dich für eine konkrete Beratung beim Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit:
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Schau im itslearning-Kurs "Schülerzimmer Gymnasium Horn" oder "Studien- und Berufsinfos" unter Ressourcen -> Praktikum -> Praktikumsplätze
Hier einige Anlaufstellen für Praktikumsstellen. Unternehmen die eine Ausbildung anbieten, bieten meistens auch eine Praktikumsstelle an: